Guten Abend liebes Forum,
bevor es gleich hagelt "such dir einen Steuerberater!", bin ich der Meinung dass der Sachverhalt sehr überschaubar ist. Vielleicht kennt sich ja ein Forumsmitglied in dieser Thematik aus und kann mir eine letzte Frage klären. Zum Sachverhalt:
Eheleute A + B sind Eigentümer eines Einfamilienhauses und haben dies im Laufe ihres Lebens abbezahlt (Ehefrau natürlich weniger dazu beigetragen, aber spielt soweit ich weiß keine Rolle). Wert des Hauses geben wir pauschal mit 500.000 Euro an. Beide Leben in einer Zugewinngemeinschaft. Es existieren Kinder C + D. Jetzt verstirbt der Ehepartner A. Es existiert kein Testament, es soll die gesetzliche Erbreihenfolge angewendet werden. Soweit ich das verstanden habe sieht die Aufteilung des Hauses jetzt so aus.
Ehepartner B 75 %, Kinder C + D jeweils 12,5 %. Das passt doch so oder?
Jetzt meine Frage, was erbt der Ehepartner B? Die kompletten 75 %, oder nur 25 %, weil ja dem Ehepartner B zu Lebzeiten des A, schon 50 % gehörten!? Kann mir einer dieser Frage klären, mir geht es einfach um den Erbfreibetrag, wie hoch dieser in Anspruch genommen wird, In diesem Beispiel, 375 000 oder 125 000?
Freundliche Grüße!