Servus, ich haue mal die Frage hier rein um keinen neuen Thread zu eröffnen. Mir geht es darum, dass vllt. jemand meine Gedanken überprüfen und korrigieren kann.
Person A bezieht in Zukunft Hinterbliebenenrente und ist weiterhin als Arbeitnehmer/in tätig.
Rente 995 Euro Brutto -> Netto ca. 886 Euro.
Um die volle Rente ausnutzen zu können wird versucht das Bruttoentgelt soweit runterzudrücken (durch herabsetzen der Wochenstunden) bis man sich an den Freibetrag von 902 Euro nähert.
Nach eigener Kalkulation bzw. durch Hinzuziehung eines Lohnsteuerrechners komme ich auf ca. 1100 Euro Brutto (Netto ca. 880) ohne Weihnachts und Urlaubsgeld mitgerechnet. Mit Aufteilung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes komme ich in die Nähe von 902 Euro.
Jetzt stehen als Einkünfte nebeneinander 886 Euro Netto an Hinterbliebenenrente und ca. 902 Euro Netto an Lohn.
Meine Gedanken bzw. Fragen wären:
Bei solch einem niedrigen Lohnbrutto zahle ich keine Lohnsteuern, weil ich den Grundfreibetrag von 9.984 Euro voll auskoste!?
Greift bei der Rente ebenfalls und seperat dazu, ein Rentenfreibetrag? sodass für die Rente in Höhe von 995 Brutto keine Steuern anfallen!?
Oder habe ich insgesamt nur einen Freibetrag ?? i.H.v ca. 10.000 Euro und ich diesen zusammen mit beiden Einkünften gegenrechnen muss, 995 Rente Brutto und 1100 Euro Brutto an Lohn = 2095 Euro mtl. Sodass ich deutlich über diesen einzigen Freibetrag komme!? Sodass ich mit den mtl. 2095 bzw. alles was drüber ist Steuern zahlen muss.
Viel geschrieben, nichts verstanden, unterm Strich gefragt stehen mir zwei Freibeträge zu? Einmal für meinen Lohn und einmal für die Rente?
Danke für eure Geduld ;)