Bei solchen Themen bin ich immer sehr sehr vorsichtig, weil kein Steuerberater.
Zunächst einmal ist die Frage, ob der steueroptimierende Verkauf und gleichzeitige bzw. zeitnahe Rückkauf zulässig ist, mittlerweile geklärt:
Stichwort Gestaltungsmißbrauch
Ihre Idee ist damit grundsätzlich richtig. Ohne Aktienverkäufe würde man diesen Verlust vor sich herschieben (Verlustvortrag). Aus diesem Grund Aktien verkaufen und zurückkaufen macht m. E. wirtschaftlich keinen Sinn. Kauf und Verkauf kosten Gebühren. Ohne Gebühren wäre es ein Nullsummenspiel, ob man den Verlustvortrag hat oder den Einkaufspreis einer Position nach oben zieht. Eher ist der Verlustvortrag günstiger - denn egal welche Aktie Suie mal verkaufen, er greift dann. Bei Verkauf und Rückkauf einer Position nutzen Sie den erhaltenen, steuerlichen Vorteil nur, wenn Sie exakt diese Position verkaufen. Ich würde daher dazu tendieren, den Verlustvortrag dann zu nutzen, wenn ich mich von Aktien trennen will - nicht wenn ich von ihr überzeugt bin und ich sie gleich wieder nachkaufe. Ich für meinen Teil würde daher von einem Verkauf und umgehenden Rückkauf abraten. Ich würde den Verlustvortrag immer im Hinterkopf haben und wissen, wenn ich mal was verkaufe kann ich dies steuerfrei tun.
ABER: Für Ihre Idee spricht, dass man sich auf Steuergesetze nicht verlassen kann. Keiner weiss, wie Aktiengewinne und Verluste in 5 oder 10 Jahren gewürdigt werden. Der Scholzomat hat gerade zu Aktien kein gesundes Verhältnis.
Mein Fazit: Kein überstürzter Aktionismus. Auch als langfristiger Anleger verkaufe ich ab und an mal - wenn ich nach einenm rasanten Anstieg mit einer Korrektur rechne oder weil mir die Firma nicht mehr zusagt. Für sowas sollte man den Verlustvortrag nutzen.
Ich glaube, die Idee des Verkaufs und Rückkaufs und damit Realisieren eines Gewinnes nur um den Verlust "aufzubrauchen" ist psychologisch zu sehen: Man hat den Verlust erlitten und möchte daraus nun wenigstens noch etwas Nutzen ziehen. Ich kann das nachempfinden - wenn ich mich mal mit Verlust von einer Aktien trenne, wurmt es mich, dass ich alle Dividenden voll versteuern muss und diesen Verlustvortrag vor mir herschiebe.
Nach meinem laienhaften Grundverständnis werden die Verluste aus dem Wirecardverkauf mit realisierten Kursgewinnen verrechnet. Und auch nur mit diesen,nicht mit zB Dividendeneinkünften. Der Freistellungsauftrag greift nur, wenn Sie positive Kapitaleinkünfte haben - es wird also erst der Verlusttopf aufgebraucht und dann der Freistellungsauftrag. Daraus ergeben sich mehrere Möglichkeiten:
a) Die Gewinne aus dem Verkauf von Aktien übersteigen den Verlust aus dem Wirecardverkauf => Freistellungsauftrag greift für den übersteigenden Betrag
b) Sie haben weitere Kapitaleinkünfte (zB Dividenden). Da diese nicht mit dem Verlust aus dem Aktienverkauf verrechnet werden, greift auch hier der Freistellungsauftrag.
Das mal so spontan. Gibt sicher noch andere Punkte zu beachten; Geltendmachen in der Steuererklärung, was tun bei Depots bei mehreren Banken etc...