Danke euch für die Rückmeldung und Hilfen! Habe ich zum Anlass genommen auch selber noch einmal etwas zu recherchieren
Und ja: Natürlich ist es am Ende alleine meine eigene Verantwortung mich (ausreichend!) zu informieren! Ich habe eben vorschnell und nur aus der Zusammensetzung geschlossen: "alles klar = alles Aktien (wenn auch REITs), ETF wird dann normal wie Aktien ETF besteuert". Mein Fehler! 
(Broker war nur informatorisch genannt, falls eine Relevanz wie z.B. bei Berücksichtigung anrechenbarer Quellensteuer in einzelnen Ländern - hier aber nicht der Fall)
Hinweis auf justETF war nochmal gut und die dort gelistete angewendete Teilfreistellungsquote. Hatte ich ja oben auch schon gepostet, dass dort die Einstufung gelistet ist. Zum "warum" ist der Hinweis auf die REITs bzw. die besondere steuerliche Behandlung wohl genau richtig.
Kette ist: Anbieter legt die Teilfreistellungsquote für das Produkt fest -> Depotbank rechnet entsprechend danach ab.
Da es ja ein iShares Produkt ist findet man dort unter "FAQs ETFs und Steuern" u.a. https://www.ishares.com/de/privatanleger...ce/steuern-faqs
"Was bedeutet eine Teilfreistellung?"
(...)
Damit der Anleger von den Teilfreistellungen profitieren kann, sind die steuerlichen Einstufungen im Prospekt des Fonds festgehalten und werden an deutsche Depotbanken gemeldet.
(...)
"Ich besitze einen ETF, der einen Aktienindex nachbildet, aber der Fonds ist steuerlich nicht als Aktienfonds einzustufen. Warum?"
(...)
Zum Beispiel dürfen Hinterlegungsscheine (häufig in der Form von American Depositary Receipts oder Global Depositary Receipts), börsennotierte Immobiliengesellschaften („REITs“) oder durch den Fonds verliehene Wertpapiere nicht bei der Ermittlung der Kapitalbeteiligungsquote berücksichtigt werden. Somit werden diese Wertpapiere auch bei der Ermittlung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes nicht berücksichtigt. Daher kann es vorkommen, dass Fonds, die einen Aktienindex nachbilden, steuerlich als Mischfonds oder Investmentfonds ohne Teilfreistellung eingestuft werden.
(...)
Sind nur die relevanten Ausschnitte und dort noch etwas ausführlicher und auch mit Beispielen beschrieben.
Leider habe ich die Angabe zur Teilfreistellung bei den Produktinformationen bei iShares selbst zu dem ETF noch nicht finden können. Ist aber auch unerheblich, wenn bei justETF einfach mit gelistet. Werde ich zukünftig bei der Produktauswahl auch mit Auge behalten.
Also jetzt auch "verstanden" und wieder was gelernt...!
Danke euch und allen ein schönes Wochenende!