RE: Gedanken zum "Rentenabschlag"

#16 von Deafstock , 13.01.2022 11:02

Mein Plan ist, dass ich bis Mitte 50 Vollzeit arbeite, dann in Teilzeit wechseln und zwar 10 Stundenwoche zu arbeiten, bis 63 abschlagfrei in die Rente gehen.
Bis dahin kassiere ich die Dividenden.
Damit ich nicht volle Krankenversicherung zahlen muss, wenn ich früher voll aus dem Berufsleben ausscheide. Natürlich bleibe ich in die gesetzliche Krankenversicherung.
Oder habe ich einen Denkfehler?



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RE: Gedanken zum "Rentenabschlag"

#17 von Kolovkolosh , 13.01.2022 11:23

Zitat von Edu im Beitrag #15
Wollte hier keine Schmarotzerdiskussion aufmachen, aber ist mir gelungen.
Ich ganz persönlich empfinde das Benutzen von gesetzlichen Regelungen nicht als Schmarotzertum, sondern bewege mich im gesetzlich vorgegebenen Rahmen
Wenn ich mit Anfang 50 in Teilzeit gehe und unter die BBG falle, dann empfinde ich den Rückwechsel in die GKV als legitim.


So drastisch wie es Caddy ausdrückte, will ich auch nicht gehen. Du nutzt eine bestehende Regelung, um das Beste für Dich raus zu holen. Das ist absolut legitim.

Zumindest meine Kritik geht nicht an Dich, sondern an die bestehenden Regelungen. Eine Krankenversicherung beruht grundsätzlich auf dem Solidarprinzip: Alle bekommen die gleichen Leistungen, aber jeder bezahlt entsprechend seines Einkommens. Gern auch mit Obergrenze, damit es für Top-Verdiener nicht unverschämt wird. Die Krux ist, dass Top-Verdiener sich komplett aus dieser Solidargemeinschaft verabschieden - und damit ist deren Grundgedanke obsolet.

Mein Ideal wäre: GKV für alle Personen und auch für alle Einkünfte. Und dann kann jeder - wenn er will und das Geld hat - eine Zusatzversicherung abschließen, die quasi die Sonderbehandlung als Privatpatient erzeugt.

Als Beamter und damit in der PKV schade ich mir damit selbst, weiss ich. Aber mein tief verwurzeltes Gerechtigkeitsempfinden sagt mir das. Dies brachte mich auch zur Debeka - einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit: Die erwirtschaften keinen Gewinn und müssen keine Dividende zahlen.

PS: Ich will die PKV wirklich nicht missen, die Rechnungen meines Hautarztes erstattet die PKV, die GKV würde es nicht tun. Als GKV'ler würde ich bei meinem Hautarzt (Prof. soundso) nicht mal einen Termin bekommen... Eigentlich traurig.


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RE: Gedanken zum "Rentenabschlag"

#18 von Caddy , 13.01.2022 12:26

Ja, ich bin/war auf den Solidargedanken aus.

Sollte es solche Regellungen für Vermögende geben dann ist es zwar gesetzlich erlaubt aber (für mich) moralisch verwerflich da hier ja eiskalt eingesparte Beiträge zum Selbstzweck investiert (oder auch verlebt) werden um dann später wieder in die günstigere Variante zu Wechseln. Das hat Schema, das ist kalkül, das ist unsolidarisch und gehört unterbunden. Schlimm genug das es solche Gesetze gibt.

Warum mich dieses Thema so anpisst ? Meine Eltern sind beide früh an Krebs gestorben (beide Kassenpatienten). Eine Freundin ist verbeamtet und bekommt die volle Breitseite an möglichen Therapien da ja privat krankenversichert. Ich gönne es meiner Freundin von ganzem Herzen aber das bei sowas mit 2erlei Maß gemessen wird geht mal so gar nicht.

Eine Bürgerversicherung wie sie die Christliche Demokratische/(UN-)Soziale Union (aber auch die Liberalen) ablehnen sollte Pflicht sein was Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung als auch Rentenversicherung angeht. Die Sozialversicherung ist in meinen Augen auch ein Grundpfeiler unserer Nation und muss zwingend von ALLEN (!! ohne Ausnahme) getragen werden. Das Vermögende da mehr leisten sollen/müssen, ist doch nur solidarisch.



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RE: Gedanken zum "Rentenabschlag"

#19 von Jjonas , 13.01.2022 13:11

Hallo zusammen,

noch ein Gedanke zu (freiwilligen) Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. So richtig spannend wird dieses Thema, wenn man früh in Rente gehen will, also Abschläge kassiert. Wenn es gelingt, ein derartiges Ausscheiden, vielleicht relativ kurz vor beginnendem Rentenbezug, mit einer Abfindungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber zu verbinden, sollte man darüber nachdenken durch den Arbeitgeber Teile der Abfindung in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu lassen, um die"drohenden" Abschläge auszugleichen. Das kann man vertraglich problemlos vereinbaren.

Je nach individuellen Verhältnissen kann dies eine lukrative Möglichkeit sein. Danach bleibt die Hälfte der so umgeleiteten Abfindungszahlung steuerfrei. Auf diese Art und Weise habe ich Rentenpunkte im Wert von ca. 300 € monatlich erworben, was angeblich einer Rendite von ungefähr 3 % entsprechen soll, so die Auskunft der Rentenversicherung. Das wäre im augenblicklichen Umfeld gar nicht schlecht, finde ich. Der eigentliche Bringer ist aber, dass ich bei einer umgeleiteten Summe von knapp 60.000 € über 13.000 € weniger an Steuern gezahlt habe, als wenn ich die Abfindung "normal" kassiert hätte.

Kombiniert sich die ganz Geschichte etwa auch noch mit einem nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben beginnenden Bezug von Alo-Geld I (günstigenfalls bis zum Rentenbeginn) käme als weiterer Vorteil hinzu, dass im Jahr des Abfindungszuflusses durch die verringerten steuerpflichtigen Einkünfte der Progressionsvorbehalt in Verbindung mit dem Arbeitslosengeldbezug auch spürbar günstiger ausfällt. Das bringt leicht nochmal bis zu einigen tausend €.

Wer sein zeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben planen will, sollte dem einmal nachgehen.

Beste Grüße
Jjonas


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RE: Gedanken zum "Rentenabschlag"

#20 von Ddorfer ( gelöscht ) , 13.01.2022 14:48

Mahlzeit, mein fast viertbester Freund.

Verstehe ich dich Recht, dass du 60K in die Rentenkasse hast einzahlen lassen und dafür rund 300€ mtl. mehr Rente bekommst?

Den Teil mit der halben Steuerfreiheit und den 13 K verstehe ich nicht. Hast da ne Aufhellung zur Hand?


Ddorfer

RE: Gedanken zum "Rentenabschlag"

#21 von Chris K. , 13.01.2022 22:24

Zitat von Deafstock im Beitrag #16
Mein Plan ist, dass ich bis Mitte 50 Vollzeit arbeite, dann in Teilzeit wechseln und zwar 10 Stundenwoche zu arbeiten, bis 63 abschlagfrei in die Rente gehen.
Bis dahin kassiere ich die Dividenden.
Damit ich nicht volle Krankenversicherung zahlen muss, wenn ich früher voll aus dem Berufsleben ausscheide. Natürlich bleibe ich in die gesetzliche Krankenversicherung.
Oder habe ich einen Denkfehler?

Abschlagsfrei mit 63 in Rente geht nur, wenn du 45 Beitragsjahre voll hast, oder? Also mit 18 bereits eingezahlt hast.


 
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RE: Gedanken zum "Rentenabschlag"

#22 von Ddorfer ( gelöscht ) , 14.01.2022 05:02

Moin,

um mit 63 ohne Abschlag in die Rente zu kommen musst 45 Jahre voll haben und darfst nicht nach dem 01.01.1953 geboren sein.

Da man dann aber heute bereits über 63 Jahre als ist, haut der Plan nicht mehr hin.

Kaffee


Ddorfer

RE: Gedanken zum "Rentenabschlag"

#23 von Deafstock , 14.01.2022 06:42

Zitat von Chris K. im Beitrag #21
Zitat von Deafstock im Beitrag #16
Mein Plan ist, dass ich bis Mitte 50 Vollzeit arbeite, dann in Teilzeit wechseln und zwar 10 Stundenwoche zu arbeiten, bis 63 abschlagfrei in die Rente gehen.
Bis dahin kassiere ich die Dividenden.
Damit ich nicht volle Krankenversicherung zahlen muss, wenn ich früher voll aus dem Berufsleben ausscheide. Natürlich bleibe ich in die gesetzliche Krankenversicherung.
Oder habe ich einen Denkfehler?

Abschlagsfrei mit 63 in Rente geht nur, wenn du 45 Beitragsjahre voll hast, oder? Also mit 18 bereits eingezahlt hast.



Ich bin 100% schwerbehindert (was ich mich überhaupt nicht fühle, aber danke Politik! Ich bin taub und kann alles, außer hören.) und muss nur 35 Beitragsjahre zahlen.
Vielleicht ist mein Plan machbar. Mal sehen. Bin Anfang 40.

Kaffee :-)



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RE: Gedanken zum "Rentenabschlag"

#24 von Jjonas , 14.01.2022 08:10

§ 187 a SGB VI in Verbindung mit § 3 Nr. 28 EStG. Einfach mal lesen, auch was darüber im Netz veröffentlicht ist und mit der individuellen persönlichen Situation abgleichen. Kann sich möglicherweise lohnen.

Jjonas


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RE: Gedanken zum "Rentenabschlag"

#25 von Rob ( gelöscht ) , 14.01.2022 12:27

Ich bin 100% schwerbehindert (was ich mich überhaupt nicht fühle, aber danke Politik! Ich bin taub und kann alles, außer hören.) und muss nur 35 Beitragsjahre zahlen.
Vielleicht ist mein Plan machbar. Mal sehen. Bin Anfang 40.

Kaffee :-)


In Deutschland ist es etwas besser als bei uns in Österreich!
Weil in Österreich bist du mit 40 Jahren noch zu jung und musst trotzdem bis 65 Jahre arbeiten.
Ich bin Jahrgang 1962 und "darf" schon mit 62,5 Jahren in Pension gehen aber mit Abschlag, aber auch nur wenn ich 45 Beitragsjahre habe!

Mahlzeit!


Rob

RE: Gedanken zum "Rentenabschlag"

#26 von Deafstock , 14.01.2022 12:35

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RE: Gedanken zum "Rentenabschlag"

#27 von Deafstock , 14.01.2022 12:40

Zitat von Rob im Beitrag #25
Ich bin 100% schwerbehindert (was ich mich überhaupt nicht fühle, aber danke Politik! Ich bin taub und kann alles, außer hören.) und muss nur 35 Beitragsjahre zahlen.
Vielleicht ist mein Plan machbar. Mal sehen. Bin Anfang 40.

Kaffee :-)


In Deutschland ist es etwas besser als bei uns in Österreich!
Weil in Österreich bist du mit 40 Jahren noch zu jung und musst trotzdem bis 65 Jahre arbeiten.
Ich bin Jahrgang 1962 und "darf" schon mit 62,5 Jahren in Pension gehen aber mit Abschlag, aber auch nur wenn ich 45 Beitragsjahre habe!

Mahlzeit!


Ich kann mit 63 Jahren in Rente gehen, habe ich nach meinen Sachbearbeiter, der gehörlos ist, gefragt.
Ist doch eigentlich egal, wie lange ich arbeiten muss, aber werde auf jeden Fall in Teilzeit (10 Stundenwoche) arbeiten, damit ich nicht volle gesetzliche Krankenkasse einzahlen muss, wenn ich früher aus dem Berufsleben ausscheide.
Außerdem lebe ich in Deutschland.



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RE: Gedanken zum "Rentenabschlag"

#28 von Ddorfer ( gelöscht ) , 14.01.2022 13:16

Zitat von Deafstock im Beitrag #27
Ich kann mit 63 Jahren in Rente gehen, habe ich nach meinen Sachbearbeiter, der gehörlos ist, gefragt.


Mahlzeit,

mit meinen 60% GDB kann ich mit 62 bei 10,8 % "Abschlag" gehen.
Solltest da ggf. noch mal mit deinem Sachbearbeiter schreiben.

Deinen Gedanken zur GKV kann ich nicht nachvollziehen?!
Also ich bin ja bereits auf Teilzeit und zahle - natürlich - den vollen Beitrag.
Der absolute Betrag ist kleiner als früher da auch derw Scheck kleiner ist, aber prozentual ist doch doch immer der "volle" Beitrag?!
Oder was meinst damit?


Ddorfer

RE: Gedanken zum "Rentenabschlag"

#29 von Deafstock , 14.01.2022 13:35

Zitat von Ddorfer im Beitrag #28
Zitat von Deafstock im Beitrag #27
Ich kann mit 63 Jahren in Rente gehen, habe ich nach meinen Sachbearbeiter, der gehörlos ist, gefragt.


Mahlzeit,

mit meinen 60% GDB kann ich mit 62 bei 10,8 % "Abschlag" gehen.
Solltest da ggf. noch mal mit deinem Sachbearbeiter schreiben.

Deinen Gedanken zur GKV kann ich nicht nachvollziehen?!
Also ich bin ja bereits auf Teilzeit und zahle - natürlich - den vollen Beitrag.
Der absolute Betrag ist kleiner als früher da auch derw Scheck kleiner ist, aber prozentual ist doch doch immer der "volle" Beitrag?!
Oder was meinst damit?


Also, ich versuche genauer zu formulieren.
Wenn man schon früher aus dem Berufsleben ausscheidet und nur vom Dividenden leben, dann muss man der höheren Beitrag in der GKV einzahlen, was zu viel ist.
Und wenn ich in Teilzeit arbeite und zahle dann nicht so hohen Beitrag in der GKV. Verstehste, was ich meine?

Und mit 63 Jahren abschlagfreien Rente, hat mein Sachbearbeiter so erklärt und meine gehörlosen Bekannten auch. *schulterzuck*
Vielleicht liegt es daran, dass ich voll 100% GDB habe.


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RE: Gedanken zum "Rentenabschlag"

#30 von Ddorfer ( gelöscht ) , 14.01.2022 14:34

Zitat von Deafstock im Beitrag #29
Wenn man schon früher aus dem Berufsleben ausscheidet und nur vom Dividenden leben, dann muss man der höheren Beitrag in der GKV einzahlen, was zu viel ist.


Du meinst also, dass du als Privatier GKV auf all deine Einkünfte (wie z.B. Dividenden) zahlst und dies dann eben zu viel ist?!

Wenn du mit Mitte 50 davon ausgehst, nur von den Dividenden leben zu können: Welches Depotvolumen brauchst bei deinem Lebensstil dafür?


Beste Grüße


Ddorfer

   

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