Steuerfrage

#1 von Ratz , 10.01.2022 08:30

Moin,

das Wochenende hat sich viel zu schnell wieder in einen Arbeitstag verwandelt, das ist ein guter Zeitpunkt um über die Zukunft zu philosophieren

Mir ist jetzt schon bewusst in welchem Forum ich mich befinde, aber vielleicht finde ich ja den einen oder anderen Mitstreiter der mir zu meiner Steuerfrage (Steuerberechnung als Rentner) etwas helfen kann:


Ziel: Gemeinsam mit meiner Frau möchte ich mich zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die gesetzliche Rente begeben. Dies wäre aktuell mit der Vollendung des 63sten Lebensjahres möglich (35 Beitragsjahre sind voll) und würde, so Gott und der Gesetzgeber will, im Jahre 2030 stattfinden.

Auswirkungen: Dieser vorgezogene Renteneintritt hätte, bezogen auf die gesetzlichen Rentenansprüche, mehrere Auswirkungen:
a) Es "fehlen" vier Jahre Beitragszahlung bis zum regulären Renteneintritt mit 67, somit für diese vier Jahre kein Erwerb von weiteren Rentenpunkten (sofern auch keine Arbeitslosigkeit, Krankheit)
b) Für den vorgezogenen Renteneintritt (da auch keine 45 Beitragsjahre = Abschlagsfreier Renteneintritt mit 65 LJ möglich) würden wir insgesamt 14,4% Abzug auf die Bruttorente erhalten
c) Aufgrund des vorgezogenen Renteneintritts würden wir im Jahr 2030 eine Rentenbesteuerung von "nur" 90% haben, während es bei regulärem Renteneintritt im Jahr 2034 94% wären
d) Wir würden vier Jahre früher (2030-2034) Renten beziehen

Steuerliche Berechnung (Beispiel):
a) Bei vorgezogenem Renteneintritt mit 63, wären gemeinsam 100 Rentenpunkte erworben worden. Stand HEUTE somit eine Brutto-Rente in Höhe von 100 RP x 34,14€ = 3.414 €
b) Aufgrund des vorgezogenen Renteneintritts würde ein dauerhafter Rentenabzug in Höhe von 14,4% greifen: Stand HEUTE somit 3.414€ - 14,4% = 2.922 € (=35.070€/Jahr)
c) Von 35.070 € wären 90% steuerpflichtig = 31.563 € Steuerpflichtig + 3.507 € Steuerfrei
d) Von dem steuerpflichtigen Anteil in Höhe von 31.563 € würde der Steuerfreibetrag in Höhe von (STAND 2022) 19.984 € greifen, somit wären lediglich noch 11.579 € zu versteuern
e) Der persönliche Steuersatz für den dann noch zu versteuernden Rentenanteil von 11.579 € hängt dann natürlich von den Gesamteinkünften (Renten, Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietungen/Verpachtungen) ab. Sofern jedoch keine weiteren Einnahmen vorliegen würden, mit welchem Prozentsatz müsste das Ehepaar dann diese noch zu verbleibenden 11.579 € versteuern ? Es fällt mir schwer da im Netz die richtige Seite zu finden, ich bin jetzt bei 7,5% Steuerlast rausgekommen, kann das sein ?

Als weitere Abzüge würden noch die Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von ca. 10% auf die Gesamtrente (=100 RP x 34,14€ x 12 Monate abzügl. 14,4% Rentenkürzung = 35.070 € greifen, korrekt ?


Vor der Umsetzung des ganzen Plans werde ich sowieso Informationsgespräche mit der Rentenversicherung, meinem Steuerberater und meiner Regierung durchführen...ich würde mich aber freuen falls ihr mir hier schon einen groben "Daumen hoch" oder "völlig falsch du Trottel" geben könnt.


Kaffee, Arbeit und ran an die Urlaubsplanung 2022 !
Ratz


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RE: Steuerfrage

#2 von bpmeister , 10.01.2022 08:48

Hallo Ratz,
sehe das wie Du. 7% stehen bei dem Betrag in der Splittingtabelle, allerdings für 2021.
Allerdings habe ich in den letzten Tagen eine Meldung gelesen, wo sich die derzeitige Regierung bemüht, die jährliche Anhebung der Besteuerung der Renten zu verlangsamen. Statt einem Prozent dann nur 0,5% jährlich.


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RE: Steuerfrage

#3 von Ddorfer ( gelöscht ) , 10.01.2022 08:58

Moin Ratz,

habe eben die Seite https://www.steuerschroeder.de/Steuerrec...ente-netto.html gefunden. Da kannst n bisserl spielen/schauen.

Anmerkung am Rande: Der Begriff "Rentenabschlag" ist irreführend und wohl bewusst so negativ ausgedrückt.
Bei der Wahl, ob man so früh wie möglich in Rente geht oder nicht spielt der "Rentenabschlag" für nüchtern denkende überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist nur, ob/wie du mit der "gekürzten" Rente klar kommst.
Wenn nicht, dann stellt sich die Frage, was zu tun ist, eh nicht.

Beste Grüße


Ddorfer

RE: Steuerfrage

#4 von Jjonas , 10.01.2022 11:22

Hallo Ratz,

so wie Du es schreibst, ist es richtig. Ergänzend vielleicht noch ein Hinweis: der steuerfreie Teil der Rente (in Deinem Beispiel 10 %) bezieht sich nur auf die Anfangsrente. Er wird als €-Betrag ermittelt und für die Zukunft festgeschrieben. Zukünftige Rentenerhöhungen werden somit in voller Höhe steuerpflichtig.

Grüße
Jjonas


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RE: Steuerfrage

#5 von Kolovkolosh , 10.01.2022 11:48

Meine Güte, ich habe Klausuren geschrieben, da hätte das eine Aufgabe drin sein können.

Mal nen Kurzeinwand:

Die steuerpflichtige Rente, die Du errechnest hast, ist noch nicht das zu versteuernde Einkommen. Wie Du schon richtig erkannt hast, machen die Beiträge zur Krankenversicherung noch was aus.

Was kann ich als Rentner alles von der Steuer absetzen?

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, kann auch bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen. Das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Rentner. Diese Kosten können Sie als Rentner von der Steuer absetzen:

Sonderausgaben: Dazu gehören zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch Spenden und die private Haftpflichtversicherung.
Außergewöhnliche Belastungen: Dahinter verbergen sich zum Beispiel Krankheitskosten oder die Ausgaben für ein Pflegeheim. Hier können Sie auch den Behinderten-Pauschbetrag beantragen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für die Putzfrau oder den Schornsteinfeger zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.
Handwerkerkosten: Rentner können natürlich auch Handwerkerkosten steuerlich geltend machen.

Gibt es weitere Freibeträge speziell für Rentner?

Wenn Sie als Rentner über 64 Jahre alt sind und sich noch etwas dazu verdienen oder Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung haben, können Sie den sogenannten Altersentlastungsbetrag nutzen. Wie hoch der Altersentlastungsbetrag ist, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.



Da mein Studium 20 Jahre her ist, wage ich es nicht mehr hier spontan Fachwissen zu haben. Zu meiner Zeit gab es noch die Vorsorgepauschlage für Rentner - und was war das für eine Freude, wenn alle 20 Mann/Frau im Hörsaal bei der Berechnung zu einem anderen Ergebnis kamen! Der Text oben ist auch soweit irreführend, als er suggeriert, man könnte alle Kosten absetzen. Es gibt da aber auch Höchstbeträge.

Quintessenz: Von den nach Deiner vorläufigen Ermittlung steuerpflichtigen 11.500 geht noch ordentlich was runter. Geht ja auch um zwei Personen.


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RE: Steuerfrage

#6 von Ratz , 11.01.2022 08:19

Lieben Dank für eure Antworten, da ist einiges dabei was ich nutzen kann, super !!!

Da wir ja sowieso nicht genau wissen wie die gesetzliche Steuerlage in ein paar Jahren aussehen wird, nehme ich jetzt mal euren Input und bleibe bei meinen Berechnungen von pauschalen 25% Abzügen für Steuer, Kranken- und Pflegeversicherung. In die Detailanalyse gehe ich dann sowieso mit Hilfe der Rentenberatung und meines Steuerberaters wenn ich in die Umsetzung gehe.


Danke nochmals und habt einen charmanten Tag !
Ratz


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RE: Steuerfrage

#7 von Kolovkolosh , 11.01.2022 09:36

Positiv denken!

Wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt - was der Fall sein dürfte (7,5% haste ja selbst errechnet) - kannst Du für die Dividendeneinkünfte die Günstigerprüfung bei der Einkommensteuererklärung wählen und sparst ordentlich Steuern.


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RE: Steuerfrage

#8 von Ddorfer ( gelöscht ) , 11.01.2022 11:14

Ja Moin,

die 7,5 sollten der Gesamtsatz sein - der Grenzsteuersatz sollte/müsste zwar tüchtig höher, aber noch satt unter 25% sein.
Von den dadurch gesparten Steuern kannst beim nächsten Forentreffen 14 Runden schmeißen :-)

Also wenn Ratz 14 Runden raus haut, dann zahle ich meinem Freund aus dem Wachturm die Anreise :-)

Ratz?
Nau iz ap tu ju! wie die Engländer zu sagen pflegen.

Beste Grüße


Ddorfer

RE: Steuerfrage

#9 von Kolovkolosh , 11.01.2022 13:47

SO! Da habt ihr es schwarz auf weiss, wie schnell mein Steuerwissen veraltet! Kaum sind 20 Jahre vergangen, kommt einer aus Düsseldorf und berichtigt mich! Mit Einkommensteuer hatte ich nach dem Studium aber auch nix mehr zu tun - aber wenn jemand mal ne Frage zur Umsatzsteuer hat...

Stimmt natürlich. Für die Günstigerprüfung hinsichtlich der Kapitaleinkünfte kommt es auf den Grenzsteuersatz an (Der Steuersatz, der auf den letzten Euro des zu versteuernden Einkommens angewadnt wird.) Das können schon deshalb nicht 7% sein, weil es mit 14% losgeht.

Grafisch: https://einkommensteuerrechner.com.de/Ei...euertarif.php.1

Aber wisst ihr, wenn man sich selbst im Spitzensteuersatz bewegt, verliert man den Bezug zu sowas. Deutlich weniger als 25% werden es aber dennoch werden.


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RE: Steuerfrage

#10 von Ddorfer ( gelöscht ) , 11.01.2022 16:04

Zitat von Kolovkolosh im Beitrag #9
SO! Da habt ihr es schwarz auf weiss, wie schnell mein Steuerwissen veraltet! Kaum sind 20 Jahre vergangen, kommt einer aus Düsseldorf und berichtigt mich!


Ups... Sorry, mein Freund vom Amt.

Nichts war mir ferner, als mich zu erdreisten, dich gar zu berichtigen.
In einem unerklärlichen Anflug von Dreistigkeit nahm ich mir das Recht heraus, deine phantastischen Ausführungen an einer Bagatellstelle um eine Nuance zu ergänzen.

Hoffe, davon ausgehen zu dürfen, dass dies nicht den Ansatz eines Schattens auf unser sonniges Verhältnis wirft :-)

Geht doch - da sollte auch mein DdR - Freund diesmal nicht aufgeregt aus seinem Türmchen herbeigerannt kommen :-)

So am Rande: Als ich früher noch so richtig im Job war und tüchtig Steuern abdrücken durfte (im Januar 5-stellig, danach 11 x 2,6K mtl.), da war mir das alles egal - es kam ja stets mehr als genug Kohle rein. Außerdem ging es um den Job und nicht um Geld oder Steuern.

Beste Grüße


Ddorfer

RE: Steuerfrage

#11 von Kolovkolosh , 11.01.2022 17:22

Och, ich habe Einkommensteuer nie gemocht - die ist voller politisch motivierter Sonderregelungen. Immer wenn sich eine Personengruppe beschwert oder ein Politiker Pluspunkte sammeln will, dann wird da ne Ausnahme von der Ausnahme eingefügt. Meine geliebte Umsatzsteuer ist da herrlich logisch und systematisch.

Also bitte immer einschreiten, wenn ich was Unrichtiges / Unvollständiges schreibe. Manchmal tut dem Kerl vom Amt ein normalsterbliches Korrektiv gut.

Ach, ich bin auch DDR Bürger gewesen. Und solcher weiss ich: Irren ist menschlich, die Partei hat immer recht. So, noch die Roten durch den Kakao gezogen...

Aber ich freue mich, dass du auch zu dem Schluss gekommen bist, dass man bei hohem Einkommen auch angemessene Steuern zahlen kann ohne sich dabei mies zu fühlen.


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RE: Steuerfrage

#12 von Ddorfer ( gelöscht ) , 11.01.2022 18:20

Mahlzeit,

es gibt doch nur eins, was schlimmer ist, als viele Steuern zu zahlen.
Nicht viele Steuern zahlen zu müssen :-)

Beste Grüße


Ddorfer

RE: Steuerfrage

#13 von Ratz , 15.01.2022 12:19

Zitat von Ddorfer im Beitrag #8
Also wenn Ratz 14 Runden raus haut, dann zahle ich meinem Freund aus dem Wachturm die Anreise :-)

Ratz?
Nau iz ap tu ju! wie die Engländer zu sagen pflegen.



Da der Ddorfer ja vermutlich von 14 Runden Altbier Plörre spricht (geringer Nährwert, flüssiger als Wasser und farblich der ländlichen Gülle angenähert) und mich somit quasi nötigt aufgrund der kostenlosen Foren-Steuer-Bedingsbums-Beratung einen auszugeben, was sollte ich denn da dagegen sagen oder haben können
Halte ich tatsächlich für einen gangbaren Weg sobald es dieses Stachelvirus, unsere Gesundheit und alles Drumherum mal wieder zulassen würde...ob´s dann gleich 14 dieser besonderen Getränke, oder nicht doch lieber etwas vernünftiges sein müssten...


Ich plane jetzt einfach mal einen vorgezogenen Renteneintritt mit 63 und einem Abzug von 14,4%...und vom verbleibendem Restbetrag dann nochmal 25% weg für den Rest. Mit den Steuerfreibeträgen und allen anderen Möglichkeiten sollte das einigermaßen hinkommen.

Frühstück !
Ratz


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RE: Steuerfrage

#14 von Ddorfer ( gelöscht ) , 15.01.2022 15:25

Zitat von Ratz im Beitrag #13
ob´s dann gleich 14 dieser besonderen Getränke, oder nicht doch lieber etwas vernünftiges sein müssten...


Hallo?
Ich musste da doch die Latte n bisserl höher legen, damit du ne Chance hast, abzulehnen.
Sagst Du da zu, dann muss ich DdR die Anreise zahlen, was ja nu auch kein Vergnügen ist.
Wobei die monetären Kosten ja nu wirklich das kleinste Problem wären.

Beste Grüße


Ddorfer

RE: Steuerfrage

#15 von Ratz , 15.01.2022 20:18

Na meine Anreise wäre jetzt nicht ganz so dramatisch; kurz über das Heumarer Dreieck gehüpft und dann wäre ich ja auch schon fast da. Viel mehr als ein Stündchen wärs dann wohl nicht


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