Eine Frage an Diejenigen hier, die bereits in Rente sind und sich über ihre Dividenden freuen:
Muss ich als Rentner eine Abgabe auf meine Dividendenerträge zahlen, oder ist die Besteuerung schon über die normale Kapitalertragssteuer abgedeckt?
Eine Frage an Diejenigen hier, die bereits in Rente sind und sich über ihre Dividenden freuen:
Muss ich als Rentner eine Abgabe auf meine Dividendenerträge zahlen, oder ist die Besteuerung schon über die normale Kapitalertragssteuer abgedeckt?
Beiträge: | 43 |
Registriert am: | 07.02.2023 |
Warum sollte sich die Steuerfrage bei einem Rentner anders stellen? Mit der Abgeltungssteuer ist es eben abgegolten. Was mir hingegen vorschwebt ist folgendes: Im Rentenalter werde ich weniger als die 25% Steuerlast auf die Dividenden haben - Stand heute. Dann gönne ich mir wohl die Mühe - habe dann vllt. mehr Zeit als jetzt - und werde das Formblatt KAP ausfüllen.
Beiträge: | 45 |
Registriert am: | 15.11.2022 |
KAP ausfüllen und gut. Als Rentner hat man keine andere Kapitalertragssteuer.
Interessanter ist da die Krankenkasse. War man bisher pflichtversichert, kein Problem.
Ist man freiwillig versichert, kann es dazu führen, dass man auf die Dividenden KV-Beiträge zahlen muss.
Aber das ist ein anderes Thema, geht ja um Steuer :)
Admin
Beiträge: | 159 |
Registriert am: | 13.03.2020 |
Was bringt mir das wenn die den KAP-Steuerbogen ausfülle? die 25% Kapitalertragssteuer die mir die Bank auf meine schönen Dividenden bereits abgezogen hat, bekomme ich doch kaum zurück, oder?
Hängt natürlich von der Höhe der Einnahmen ab. Zudem davon, ob abzugsfähige Ausgaben vorhanden sind.
Ich z.B. erhalte einen relativ großen Anteil zurück, da mein Steuersatz unter 25% liegt und zudem die Basisbeiträge zur PKV abzugsfähig sind.
Beiträge: | 91 |
Registriert am: | 07.03.2022 |
Die Kapitalertragsteuer ist eine pauschale Steuer, gut für diejenigen, die mehr verdienen, schlecht für diejenigen, die weniger verdienen. Ist halt mal so eingeführt worden, um für den Fiskus alles zu vereinfachen.
Als Rentner jedoch hat man deutlich weniger Entgelt aus nichtselbständiger Arbeit (=Rente), dann ist der Einkommensteuersatz höchstwahrscheinlich auch unter 25%, so dass eine Rückforderung über KAP echt lohnenswert erscheint.
Ist alles sehr vereinfacht hingelabert, weil das ganze Theme doch sehr komplex ist.
Grüße
Habe mich dazu auch schon mal informiert.
Stichwort: Günstigerprüfung
Beiträge: | 22 |
Registriert am: | 09.02.2021 |
Hallo
Abhängig von der Höhe der gesamten steuerpflichtigen Einkünfte kann man beim Finanzamt auch eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" beantragen.
So man diese bekommt kann man die bei der Bank vorlegen und dann werden die 25% nicht abgezogen.
Ich habe keine Ahnung was dann mit den Quellensteuern aus z.B. USA passiert. Normal werden die mit der fälligen KESt verrechnet das bedeutet für mich
es erfolgt keine Erstattung.
Grüße
Beiträge: | 84 |
Registriert am: | 18.02.2022 |
Das ist korrekt. Die Nichtveranlagungsbescheinigung bezieht sich nur auf die inländische Steuer. Auf die Quellensteuer, die ja im Ausland entsteht, hat sie keinen Einfluss.