Habe ihn gefunden: Der zweite Auftritt beim Finanzrocker war es (leider darf ich noch keine Links posten):
Nachkäufe von Aktien, Dividenden-ETFs und Rente mit Dividende mit Alexander – Teil 2
aus der Zusammenfassung:
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Einer deiner Leser hat geschrieben, dass man ab einem gewissen Aktienvermögen in amerikanischen Aktien eine sehr hohe Erbschaftssteuer von 40% zahlen muss. Du bist von diesem Sachverhalt auch etwas überrascht worden, oder?
Ja, ich wusste davon nichts. Es ist tatsächlich so, dass man unter amerikanische Erbschaftssteuer fällt, wenn man Aktien in Amerika besitzt. Das deutsche und das amerikanische Erbschaftssteuerrecht haben einen grundsätzlichen Unterschied: In Deutschland wird derjenige, der erbt, besteuert. In Amerika wird hingegen das Vermögen des Verstorbenen versteuert. Da gibt es einen Grundfreibetrag von 60.000$ und dann gibt es noch bis zu 5 Mio. Weltvermögen – habe ich in Deutschland 4 Mio. und in Amerika 1 Mio., wird das entsprechend aufgeteilt. Eine etwas kompliziertere Angelegenheit.
Was ich auch noch im Netz gefunden habe: Die Amerikaner kennen keine Gemeinschaftskonten. Meine Depots laufen auf meine Frau und mich, gehören also meiner Frau mit. Das klammern die Amerikaner grundsätzlich aus der Erbschaftssteuer aus. In dem Fall ist das Ganze also schon wieder vom Tisch.
Hast du dir über die Vererbbarkeit eines Depots schon mal Gedanken gemacht?
Über Erbe macht man sich schon Gedanken. Ich habe auch ein Testament, wo meine Frau und ich uns gegenseitig als Erben eingesetzt haben.
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