RE: Steuerfrage

#16 von Ddorfer ( gelöscht ) , 16.01.2022 10:51

Zitat von Ratz im Beitrag #15
Na meine Anreise wäre jetzt nicht ganz so dramatisch


Ja Moin,

mir ging es da ja nicht um deine Anreise, sondern die von DdR.

Dreieck Heumar... verdammt nah an der verbotenen Stadt :-(

Kaffee


Ddorfer

RE: Steuerfrage

#17 von Alexander , 16.01.2022 12:11

Mal abgesehen von Aufnahme der Rente mit 63, kann man sich überlegen, ob man sich nicht 2 Jahre arbeitslos meldet und mit 61 aufhört. Muss man sich halt durchrechnen.
Ich habe das vor, werde mich aber natürlich ausführlich beraten lassen. Einige Bekannte haben das gemacht und es hat funktioniert.

Kündigt man, kriegt man zwar 3 Monate kein Geld, aber die KV wird nach einem Monat bereits wieder bezahlt. Macht man einen Auflösungsvertrag (muss halt der AG mitspielen), fließt ab dem ersten Monat Arbeitslosengeld.
Wenn ich meine Ausgaben und Nebeneinkünfte betrachte, dann geht es "nur" noch ums Taschengeld.
Nichts tun und über 60% kassieren ist besser als wegen den fehlenden 40% jeden Tag aufzustehen :)

Ziel: mit 61 aufhören und


Admin


 
Alexander
Beiträge: 159
Registriert am: 13.03.2020


RE: Steuerfrage

#18 von Jjonas , 16.01.2022 14:44

@ Ddorfer

Falls Du mit Deiner in diesem Thread mehrfach geäußerten Erklärung zur Übernahme von Anreisekosten zu einem Forentreffen mich ansprechen wolltest, so bedanke ich mich ausdrücklich dafür. Ich kann jetzt schon sagen, dass ich das dann sehr gerne annehmen würde. Dass Du mir soviel Wertschätzung zuteil werden lassen könntest, habe ich so nicht erwartet.

Du hättest es mir aber durchaus auch direkt sagen können und nicht indirekt in Chatbeiträgen mit anderen. Ich werte dies aber als Ausdruck von bescheidener Zurückhaltung, welche Du damit eindrucksvoll an den Tag legst. Aber nur Mut, trau Dich ruhig ganz offen Deinen Absichten freien Lauf zu lassen. Du wirst sehen, das ist halb so schlimm und Du fühlst Dich danach sicher ganz toll.

Bei dem von Dir angesprochenen Forentreffen könnten wir bestimmt voneinander profitieren. Vielleicht Du von meiner Fachkompetenz, ich aber ganz bestimmt von Deinem wertschätzenden Kommunikationsgeschick, welches mich sehr beeindruckt.

Aber vielleicht bin ich ja auch mit Deinem oben genannten Angebot doch nicht gemeint. Dann hätte ich leider Deine in jedem Fall nicht an den gemeinten Empfänger adressierten Erklärungen (by the way: war von Deiner Seite nicht mal von Heckenschütze oder so die Rede?) fehlinterpretiert.

Das wäre ausgesprochen bedauerlich. Ich bin aber zuversichtlich, dass ich mich nicht getäuscht habe in Deiner freundlichen Kostenübernahmeerklärung.


Jjonas  
Jjonas
Beiträge: 60
Registriert am: 29.12.2021


RE: Steuerfrage

#19 von Ratz , 17.01.2022 08:07

Zitat von Ddorfer im Beitrag #16
a Moin,

mir ging es da ja nicht um deine Anreise, sondern die von DdR.

Dreieck Heumar... verdammt nah an der verbotenen Stadt :-(




Noch ein Stückchen weiter im Umladen unseres zweiten Regierungssitzes :-) Fühlt sich ein wenig an wie die Schweiz, neutrale Zone


Ratz  
Ratz
Beiträge: 172
Registriert am: 06.03.2021


RE: Steuerfrage

#20 von Ddorfer ( gelöscht ) , 17.01.2022 08:24

Ja Moin,

wie heißt es da doch gemäß Full Metal Jacket sinngemäß?

Wo kommst denn du her?
Aus der Gegend von Bonn!
Bonn? Da gibt es doch nur Tunten und Stiere! Und wie n Stier wirkst du nu nicht.


Kaffee :-)


Ddorfer

RE: Steuerfrage

#21 von Ratz , 17.01.2022 09:16

Naja, im selbigen Film zitiert man ja auch die verbotene Stadt im Norden von Köln..."Sie sind so hässlich, Sie könnten glatt ein modernes Kunstwerk sein!"

Kaffee ist ne gute Idee!
Ratz


Ratz  
Ratz
Beiträge: 172
Registriert am: 06.03.2021


RE: Steuerfrage

#22 von Ddorfer ( gelöscht ) , 17.01.2022 10:11

Welch ein hinterhältiger, misstrauischer Mensch du bist!

Schnüffelst einfach im Nachtschrank deiner Frau herum, findest da n Bild von mir und plauderst das auch noch aus.

Bin zu tiefst erschüttert ob deiner Niedertracht.
Oder so ähnlich.

Prost :-)


Ddorfer

RE: Steuerfrage

#23 von Jjonas , 19.01.2022 10:51

Hallo Alexander,

ich lese gerade Deinen Beitrag # 17. Wenn Du Deine Absicht vor den Rentenbeginn 2 Jahre Arbeitlosigkeit mit Leistungsbezug einzukalkulieren aufrecht erhalten solltest, ist es zweifellos eine gute Idee sich direkt vorher umfassend fachlich beraten zu lassen.

Hierzu ein Hinweis, den Du im Hinterkopf behalten könntest. Es ist schwieriger als man denkt, eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe zu vermeiden. Auch der bloße Abschluss eines Auflösungsvertrages reicht allein in aller Regel nicht aus. Wobei die Sperrzeit von 12 Wochen gar nicht das Schlimmste ist, sondern die dadurch ausgelöste Minderung der Gesamtanspruchsdauer auf Arbeitlosengeld I um ein Viertel (§ 148 SGB VI). Da ist leicht mal von sechs Monaten Anspruchsverkürzung die Rede.

Vermeiden lässt sich das Ganze aber durch eine Verzögerung des Antrages auf Arbeitslosengeld. Wenn nämlich das Ereignis, das die Sperrzeit begründet (also Eigenkündigung oder Auflösungsvertrag) bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld länger als ein Jahr zurückliegt, entfällt die Anspruchskürzung. Es kann also überlegt werden, ob es nicht Sinn machen könnte, das erste Jahr nach Ausscheiden irgendwie anders zu überbrücken und danach die kompletten 2 Jahre Arbeitlosengeld zu beziehen.

Das Ganze ist sehr individuell zu betrachten und keine Allgemeinempfehlung. Wenn Du aber an deinem Vorhaben festhälst, ist es vielleicht eine Alternative.

Grüße
Jjonas


Jjonas  
Jjonas
Beiträge: 60
Registriert am: 29.12.2021


RE: Steuerfrage

#24 von Ratz , 19.01.2022 10:58

Hi Jjonas,

würde in diesem Fall die Höhe des Arbeitslosengelds nicht deutlich sinken ? Das "Gehalt" vor Bezug des Arbeitslosengeld ist doch relevant für die Höhe und da ja 12 Monate lang kein Einkommen erzielt werden konnte ?!

Gruß,
Ratz


Ratz  
Ratz
Beiträge: 172
Registriert am: 06.03.2021


RE: Steuerfrage

#25 von Deafstock , 19.01.2022 11:17

5 Wochen krank schreiben lassen und 1 Woche arbeiten, wieder 5 Wochen krankschreiben und 1 Woche arbeiten, und so weiter und so fort.
2 Jahre lang, bis zur Rente Eintritt. So einfach ist das.


Deafstock  
Deafstock
Beiträge: 9
Registriert am: 23.04.2020


RE: Steuerfrage

#26 von Ratz , 19.01.2022 11:24

Nein, das ist jetzt keine "Lösung" welche ich umsetzen würde...hat vielleicht auch etwas mit Charakter zu tun.

Außerdem müssten die Krankheitsursachen jeweils unterschiedliche sein, um wirklich aus der 6-Wochen-Frist rauszukommen (bin aber da kein Experte)


Ratz  
Ratz
Beiträge: 172
Registriert am: 06.03.2021


RE: Steuerfrage

#27 von Jjonas , 19.01.2022 12:21

@ Ratz

Ich vermute, Du spielst auf den sog. Bemessungszeitraum an. Dann ist die Antwort "nein", da dieser ggf. auf 2 Jahre zu erweitern ist (§ 150 SGB VI).


Jjonas  
Jjonas
Beiträge: 60
Registriert am: 29.12.2021


RE: Steuerfrage

#28 von EinThüringer , 19.01.2022 14:50

Kommt gesund und munter bis zum Tag X, dann wird sich alles weitere finden. Solang mir mein Job Spaß macht und ich ihn einigermaßen ausüben kann, ist alles prima. Ändert sich daran was, kommt das Um- bzw. Nachdenken. Wer weiß schon was in 10 Jahren ist, entscheidend für mich ist, was ich bis dahin erleben kann.


 
EinThüringer
Beiträge: 103
Registriert am: 23.04.2021


RE: Steuerfrage

#29 von Ratz , 19.01.2022 15:39

@Jjonas: Vielen Dank, das halte ich im Hinterkopf, sehr guter Hinweis !

Gruß,
Ratz


Ratz  
Ratz
Beiträge: 172
Registriert am: 06.03.2021


RE: Steuerfrage

#30 von Jjonas , 24.01.2022 11:10

@ Ratz: Gern Geschehen. Aber wie schon gesagt, es gibt immer einige individuelle Aspekte zu beachten. Insbesondere ist das für die Antragstellung von ALG 1 zur Verfüguzng stehende Zeitfenster unter Umständen nur wenige Tage groß. Juristisch ist die Vorgehensweise aber sattelfest und auch in der Praxis erprobt. Bleibt nur zu hoffen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen noch eine Weile so bleiben.

Gruß
Jjonas


Jjonas  
Jjonas
Beiträge: 60
Registriert am: 29.12.2021


   

Stadttauglicher Jeep Renegade
Cleveres Mädel...

Xobor Xobor Community Software
Datenschutz