RE: Steuerfrage

#31 von ali_from_bali , 28.01.2022 12:54

Servus, ich haue mal die Frage hier rein um keinen neuen Thread zu eröffnen. Mir geht es darum, dass vllt. jemand meine Gedanken überprüfen und korrigieren kann.

Person A bezieht in Zukunft Hinterbliebenenrente und ist weiterhin als Arbeitnehmer/in tätig.

Rente 995 Euro Brutto -> Netto ca. 886 Euro.

Um die volle Rente ausnutzen zu können wird versucht das Bruttoentgelt soweit runterzudrücken (durch herabsetzen der Wochenstunden) bis man sich an den Freibetrag von 902 Euro nähert.

Nach eigener Kalkulation bzw. durch Hinzuziehung eines Lohnsteuerrechners komme ich auf ca. 1100 Euro Brutto (Netto ca. 880) ohne Weihnachts und Urlaubsgeld mitgerechnet. Mit Aufteilung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes komme ich in die Nähe von 902 Euro.

Jetzt stehen als Einkünfte nebeneinander 886 Euro Netto an Hinterbliebenenrente und ca. 902 Euro Netto an Lohn.

Meine Gedanken bzw. Fragen wären:

Bei solch einem niedrigen Lohnbrutto zahle ich keine Lohnsteuern, weil ich den Grundfreibetrag von 9.984 Euro voll auskoste!?

Greift bei der Rente ebenfalls und seperat dazu, ein Rentenfreibetrag? sodass für die Rente in Höhe von 995 Brutto keine Steuern anfallen!?

Oder habe ich insgesamt nur einen Freibetrag ?? i.H.v ca. 10.000 Euro und ich diesen zusammen mit beiden Einkünften gegenrechnen muss, 995 Rente Brutto und 1100 Euro Brutto an Lohn = 2095 Euro mtl. Sodass ich deutlich über diesen einzigen Freibetrag komme!? Sodass ich mit den mtl. 2095 bzw. alles was drüber ist Steuern zahlen muss.

Viel geschrieben, nichts verstanden, unterm Strich gefragt stehen mir zwei Freibeträge zu? Einmal für meinen Lohn und einmal für die Rente?

Danke für eure Geduld ;)


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RE: Steuerfrage

#32 von Chris K. , 28.01.2022 16:46

Es gibt nur einen Freibetrag, aber Renten sind je nach Geburtsjahr nur teilweise steuerpflichtig.


 
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RE: Steuerfrage

#33 von Kolovkolosh , 28.01.2022 17:39

Zweck des Grundfreibetrages ist es, das Existenzminimum von der Besteuerung freizustellen. Der Grundfreibetrag wird daher auf das zu versteuernde Einkommen angewandt, d. h. auf die Summe aller Einkünfte. Rente, Lohn, Kapitaleinkünfte (sofern nicht durch Abgeltungssteuer ausgenommen), Mieteinnahmen...

Zum steuerpflichtigen Anteil der Rente schau mal in die Grafik hier: https://www.steuern.de/steuerfachwissen-...nteil-der-rente


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RE: Steuerfrage

#34 von ali_from_bali , 29.01.2022 02:34

Danke euch, ist mir jetzt verständlich


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RE: Steuerfrage

#35 von Jjonas , 29.01.2022 13:06

@ ali_from_bali

Ich habe gerade deinen Beitrag # 31 gelesen. Deine eigentliche Frage ist ja schon beantwortet aber mir ist noch etwas anderes aufgefallen, was für dich womöglich von Bedeutung ist. Du schreibst davon, dass Du mit einem Lohnsteuerrechner das Bruttoentgelt ermitteln willst, welches zu einem Nettoentgelt führt, welches unterhalb der Anrechnungsgrenze für die Hinterbliebenenrente bleibt.

Nun ist es so, dass hierfür eben keine individuelle Berechnung anzustellen ist. Es wird vielmehr ein "fiktives" Netto herangezogen, welches sich dadurch errechnet, dass bei Zusammentreffen von Lohneinkommen mit Hinterbliebenenrente pauschal 40% vom maßgebenden Bruttolohn in Abzug gebracht werden. Du gehst offenbar bisher davon aus, dass du brutto um die 1.100 € monatlich verdienen kannst, um die Anrechnung zu vermeiden. Tatsächlich dürften dies durch das Vorstehende mehrere hundert € monatlich mehr sein, denn schon überschlägig ergeben so selbst 1.500 € brutto monatlich nur ein fiktives Netto von 900 € monatlich.

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Grüße
Jjonas


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