Besteuerung von Dividenden

#1 von Floh , 16.06.2020 14:12

Hallo zusammen,

habe in den letzten Wochen, begünstigt durch den Corona-Crash, begonnen, mir ein Dividendendepot aufzubauen. Nachdem ich die US-Werte zuerst nur in EUR über ING gekauft habe, habe ich Ende Juni noch ein Depot bei einem Partner von IB (Agora direkt) eröffnet, da ich nicht alle Titel an dt. Börsenplätzen erwerben konnte.

Jetzt habe ich ein paar Fragen zur Besteuerung der Dividenden und ich hoffe, dass Ihr mir hier weiterhelfen könnt:
Alle IB-Broker führen bekanntermaßen keine Quellensteuer ab, so dass man diese bei seiner Steuererklärung angeben muss. Muss ich wirklich oder erst, wenn ich über den Freibetrag des Freistellungsauftrags hinauskommen würde? Ich vermute mal, dass ich es zwingend angeben muss, weil ja keine Verrechnung mit dem Freibetrag erfolgt. Korrekt?

Wie ist das, wenn ich kanadische Aktien (z.B. Endbridge) an der NYSE kaufe. So wie ich es verstehe habe ich bei kanadischen Aktien einen Nachteil, weil die kanadische Quellensteuer nicht komplett verrechnet wird. Wenn ich die Aktien in USD kaufe, müsste ich das ja umgehen können und hätte dann nur die amerik. Quellensteuer zu berücksichtigen. Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Danke vorab für Eure Hilfe.

Gruß
Frank


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RE: Besteuerung von Dividenden

#2 von bpmeister , 16.06.2020 15:27

Zumindest zur Kanadischen Quellensteuer hab ich einen Beitrag. Eine Vorabreduzierung der kanadischen Quellensteuer ist bei der DKB möglich, sofern du auch eine deutsche Bank in Betracht ziehst.


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RE: Besteuerung von Dividenden

#3 von Kolovkolosh , 16.06.2020 20:40

Der Denkfehler ist folgender:

Für die Besteuerung mit kanadischer oder amerikanischer Quellensteuer ist es egal wo und in welcher Währung die Aktien erworben wurden. Es kommt nur auf den steuerlichen Sitz des Unternehmens an, dass die Dividenden zahlt. Meine kanadischen Aktien habe ich weitgehend an der Frankfurter Börse erworben, in kleinem Teil in Toronto. Die Besteuerung ist bei beiden gleich.

Für Kanada empfehle ich einen Antrag auf Vorabbefreiung. Ich habe den noch über meine Bank stellen können, hier hat sich leider die Rechtslage geändert (Banken dürfen nicht steuerberatend tätig werden). Dies handhabt aber wohl jede Bank anders. Sie dürften dies nun selbst durchführen müssen oder sie verlieren etwas nicht anrechenbare Quellensteuer. Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine Übersicht zum Download eingestellt, in der alle Länder mit jeweiligen anrechenbaren Steuern aufgeführt sind.

Wenn - wie in Ihrem Fall - die Bank nicht unterstützt, wird es spassig bei der Steuererklärung. Ich empfehle sich eine gute Exceltabelle zu erstellen. Schauen Sie sich mal die Anlage KAP zur Steuererklärung an. Dann wissen Sie, welche Daten zu erfassen sind.

PS: Das gilt für Dividenden. Für Veräußerungserlöse müsste ich noch Fragen stellen und vielleicht ein Blick ins Gesetz werfen. Ich habe zwar Steuerrecht studiert, die Finanzverwaltung aber vor Jahren verlassen.


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RE: Besteuerung von Dividenden

#4 von EinThüringer , 23.04.2021 18:25

Hab hier jetzt auf die Schnelle nichts zum Thema "steuerfreie" Dividenden gefunden und möchte selbiges hier aufgreifen. Da ich das "Privileg" nur bei der Deutschen Post und der Telekom habe - Anschaffungen vor 2009 - würde ich gern ein paar Meinungen hören, ob sich hier jemand gezielt mit solchen Werten beschäftigt und ein paar Anregungen hat. Interessant allemal für diejenigen, die ihr Depot vererben wollen und die Steuer gleich mit.


 
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RE: Besteuerung von Dividenden

#5 von Ddorfer ( gelöscht ) , 24.04.2021 04:29

Moin nach Thüringen!

Habe mich damit bisher noch nie beschäftigt, jedoch weiß Tante Gugel zu berichten:

"Steuerfreie Dividenden in der Praxis
Doch es gibt hier auch einen Nachteil einer solchen steuerfreien Dividende: Die Ausschüttung selbst ist zwar steuerfrei, jedoch wird der Einstandskurs der Aktie um die Höhe der erhaltenen Ausschüttung gemindert. Das hat solange keine Auswirkungen, wie der Anleger diese Aktie im Depot behalt. Verkauft er bzw. sie diese Position jedoch, dann kann sich der gesunkene Einstandskurs negativ auswirken. Denn bei einem Gewinn mit dieser Position wird dieser noch vergrößert, da der Einstandskurs verringert wurde. Der Kursgewinn muss dann entsprechend höher besteuert werden. Es gilt, zwischen diesen beiden Effekten – steuerfreie Dividende und später möglicherweise höhere Besteuerung – abzuwägen. Steuerfreie Dividenden sind deshalb nicht für jeden attraktiv."

Am Rande: Die Dividendensteuerfreiheit der beiden (kennt da wer Firmen, die auch so verfahren?) hängt nicht am Zeitpunkt der Anschaffung.

"Im Körperschaftsteuergesetz, insbesondere § 27, ist geregelt, dass ein Unternehmen via steuerlichem Einlagenkonto Kapitalrücklagen bilden kann. Wenn diese Kapitalrücklagen aufgelöst werden, können sie als steuerfreie Dividende ausgeschüttet werden. Der Hintergrund ist dieser, dass es sich formal nicht um eine Ausschüttung aus dem operativen Gewinn (die zu versteuern ist) handelt, sondern um die Auflösung einer Kapitalrücklage. In dem Sinne handelt es sich um eine steuerfreie Dividende. In der Vergangenheit haben unter anderem die Deutsche Telekom und die Deutsche Post von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Für den Anleger ist die Ausschüttung einer solchen steuerfreien Dividende natürlich zunächst sehr erfreulich: Denn es gibt eine Gutschrift, die nicht versteuert werden muss. "

Nu ersma Kaffee :-)


Ddorfer

RE: Besteuerung von Dividenden

#6 von Chris K. , 24.04.2021 08:51

Ddorfer hat alles dazu geschrieben.
Wenn du dann verkaufen willst oder musst, bist du dran. Dann geht dein Verkaufserlös dümmstenfalls großteils ans Finanzamt.


 
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RE: Besteuerung von Dividenden

#7 von EinThüringer , 24.04.2021 10:32

Wie du gelesen hast, ist mir das schon klar - wobei der Großteil des Gewinnes bei mir bleibt, deshalb sprach ich auch vom Privileg des Kaufes vor 2009 - da behalte ich den kompletten Gewinn bei Verkauf. Irgendwann drücken die Dividenden bei der Post den Einstandspreis unter Null, mal sehen wie das dann auf dem Scoresheet aussieht. Das Finanzamt ist ja nicht blöd, entweder du zahlst bei Ausschüttung der Dividende oder bei Verkauf der Aktie, das ist logisch.
Ich habe gedacht, dass man sich in einem solchen Forum schonmal intensivere Gedanken darüber gemacht hätte. Hier geht es doch um ausschüttende Langläufer, die eventuell an zukünftige Generationen vererbt werden sollen. Eine Rente mit Dividende ohne Abgeltungssteuer finde ich um mindestens 25% + Soli attraktiver.



 
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RE: Besteuerung von Dividenden

#8 von Ddorfer ( gelöscht ) , 24.04.2021 11:19

Ja Moin,

also das mit dem Denken ist ja oft so ne Sache :-(
Kann da ja mal wieder nur für mich sprechen.
Also ich denke mir:
- Ich vermeide gerne dt. Aktien, weil ich ja hier lebe. Geht es D gut, geht es mir eh auch gut. Geht es D schlecht, so sollen zumindest meine Aktien nicht noch mit absaufen.
- Bis zur Rente ist noch n bisserl.
- Spaß machen ja insbesondere die Dividendenerhöhungen:

Deutsche Telekom AG ** 3,79 ** 0,61 EUR 2021e
Deutsche Telekom AG 4,01 0,60 EUR 2020
Deutsche Telekom AG 4,12 0,60 EUR 2019
Deutsche Telekom AG 4,72 0,70 EUR 2018
Deutsche Telekom AG 4,39 0,65 EUR 2017
Deutsche Telekom AG 3,67 0,60 EUR 2016
Deutsche Telekom AG 3,30 0,55 EUR 2015
Deutsche Telekom AG 3,77 0,50 EUR 2014
Deutsche Telekom AG 4,02 0,50 EUR 2013
Deutsche Telekom AG 8,14 0,70 EUR 2012
Deutsche Telekom AG 7,90 0,70 EUR 2011
Deutsche Telekom AG 7,25 0,70 EUR 2010
Deutsche Telekom AG 7,58 0,78 EUR 2009
Deutsche Telekom AG 7,26 0,78 EUR 2008
Deutsche Telekom AG 5,19 0,78 EUR 2007
Deutsche Telekom AG 5,20 0,72 EUR 2006
Deutsche Telekom AG 5,11 0,72 EUR 2005
Deutsche Telekom AG 3,72 0,62 EUR 2004
Deutsche Telekom AG 0,00 0,00 EUR 2003
Deutsche Telekom AG 0,00 0,00 EUR 2002
Deutsche Telekom AG 1,92 0,37 EUR 2001
Deutsche Telekom AG 1,93 0,62 EUR 2000

Die Brüder zahlen heute also nur ein ganz klein wenig weniger als vor 20 Jahren. Dazu die schicke Kursentwicklung.

Da denke ich mir doch, ich denke noch ein wenig und kaufe mir ne andere Aktie :-)

SG aus der heiligen Stadt


Ddorfer

RE: Besteuerung von Dividenden

#9 von Alexander , 25.04.2021 11:11

Freenet ist auch so ein Steuerstundungskandidat. Da habe ich inzwischen mehr Dividende erhalten als ich bezahlt habe und mein Kaufkurs ist "negativ". Da hat die Bank lange mit der Darstellung zu knappern gehabt, so langsam kriegen die das aber hin^^

Wurde der steuerfreie Gewinn bei den Aktien vor 2009 nicht auf 100k gedeckelt?


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zuletzt bearbeitet 25.04.2021 | Top

RE: Besteuerung von Dividenden

#10 von EinThüringer , 25.04.2021 13:24

Freenet ist bei mir noch nicht soweit.
Meine 150 von der Post haben in drei Jahren einen negativen Einstandskurs, wenn die komplette Dividende aus dem Sondervermögen genommen wird, war auch schonmal anders, da musste auf einen Teil der Dividende Steuern gezahlt werden.
Bei der Telekom habe ich keinen Überblick mehr, da ich in den Anfangsjahren vergleichsweise wild ge- und verkauft habe und das "FIFO" wahrscheinlich als Tochter der FIFA wahrgenommen habe.

Alexander, ich würde mich freuen, wenn meine Aktien von vor 2009 100.000 € Gewinn machen würden, denn aus denen ziehe ich aktuell das Gros meiner Dividenden.


 
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RE: Besteuerung von Dividenden

#11 von DivAnleger , 18.02.2022 18:26

Hallo,
auch ich habe einige Telekom aus der 'Steuerfreien' Zeit. Die habe ich schön in einem 2. Depot damit das FIFO mir da nichts kaputt macht.
Und bei der Telekom bin ich dann auch gespannt wie die 'nachgelagerte' Besteuerung über den Kursgewinn bei Aktien erfolgen soll die steuerfreie Kursgewinne haben ...
Ich sehe einen sehr großen Vorteil bei §27 Dividenden. Wenn die Besteuerung über den Kursgewinn erfolgt dann kann ich diesen mit Kursverlusten 'ausgleichen' .
Oder hat da bereits jemand negative Erfahrung gemacht ?
Bei der Dividende ist keine Verrechnung mit Verlusten möglich.
Weiter denke ich die Steuer ist so etwas besser 'regelbar'. Dividende bekomme ich für alle Aktien im Jahr, beim Verkauf entscheide ich über die Summe (Stückzahl).
Grüße


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