Verlusttopf

#1 von Zasterpe , 28.08.2020 13:16

Hallo in die Runde,
durch den zwischenzeitlichen Verkauf meiner Wirecard Aktien habe ich jetzt ca. 15.000 Euro Verlust im Verlusttopf stehen. :-(
Entsprechend meiner langfristigen Strategie möchte ich meine Aktien langfristig halten und somit eigentlich nicht verkaufen.
Jetzt stellt sich für mich allerdings die Frage, kann ich den Verlusttopf irgendwie noch positiv für mich nutzen. Folgende Überlegung hatte ich: Ich verkaufe einige sehr gut gelaufene Aktien (bei denen ich zB 160% im Plus bin) und kaufe diese danach direkt wieder ein. Somit könnte ich doch dann den Gewinn „steuerfrei“ einstreichen. Was haltet ihr von dieser Überlegung? Macht sie Sinn oder habe ich hier etwas übersehen?
Werden zukünftige Dividenden auch mit dem Verlusttopf verrechnet? Wenn ja, wird erst der Verlusttopf genutzt und dann der Freistellungsauftrag?
Herzlichen Dank vorab schon mal für eure Unterstützung und viele Grüße
Zasterpe


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RE: Verlusttopf

#2 von Kolovkolosh , 28.08.2020 16:07

Bei solchen Themen bin ich immer sehr sehr vorsichtig, weil kein Steuerberater.

Zunächst einmal ist die Frage, ob der steueroptimierende Verkauf und gleichzeitige bzw. zeitnahe Rückkauf zulässig ist, mittlerweile geklärt:

Stichwort Gestaltungsmißbrauch

Ihre Idee ist damit grundsätzlich richtig. Ohne Aktienverkäufe würde man diesen Verlust vor sich herschieben (Verlustvortrag). Aus diesem Grund Aktien verkaufen und zurückkaufen macht m. E. wirtschaftlich keinen Sinn. Kauf und Verkauf kosten Gebühren. Ohne Gebühren wäre es ein Nullsummenspiel, ob man den Verlustvortrag hat oder den Einkaufspreis einer Position nach oben zieht. Eher ist der Verlustvortrag günstiger - denn egal welche Aktie Suie mal verkaufen, er greift dann. Bei Verkauf und Rückkauf einer Position nutzen Sie den erhaltenen, steuerlichen Vorteil nur, wenn Sie exakt diese Position verkaufen. Ich würde daher dazu tendieren, den Verlustvortrag dann zu nutzen, wenn ich mich von Aktien trennen will - nicht wenn ich von ihr überzeugt bin und ich sie gleich wieder nachkaufe. Ich für meinen Teil würde daher von einem Verkauf und umgehenden Rückkauf abraten. Ich würde den Verlustvortrag immer im Hinterkopf haben und wissen, wenn ich mal was verkaufe kann ich dies steuerfrei tun.

ABER: Für Ihre Idee spricht, dass man sich auf Steuergesetze nicht verlassen kann. Keiner weiss, wie Aktiengewinne und Verluste in 5 oder 10 Jahren gewürdigt werden. Der Scholzomat hat gerade zu Aktien kein gesundes Verhältnis.

Mein Fazit: Kein überstürzter Aktionismus. Auch als langfristiger Anleger verkaufe ich ab und an mal - wenn ich nach einenm rasanten Anstieg mit einer Korrektur rechne oder weil mir die Firma nicht mehr zusagt. Für sowas sollte man den Verlustvortrag nutzen.

Ich glaube, die Idee des Verkaufs und Rückkaufs und damit Realisieren eines Gewinnes nur um den Verlust "aufzubrauchen" ist psychologisch zu sehen: Man hat den Verlust erlitten und möchte daraus nun wenigstens noch etwas Nutzen ziehen. Ich kann das nachempfinden - wenn ich mich mal mit Verlust von einer Aktien trenne, wurmt es mich, dass ich alle Dividenden voll versteuern muss und diesen Verlustvortrag vor mir herschiebe.

Nach meinem laienhaften Grundverständnis werden die Verluste aus dem Wirecardverkauf mit realisierten Kursgewinnen verrechnet. Und auch nur mit diesen,nicht mit zB Dividendeneinkünften. Der Freistellungsauftrag greift nur, wenn Sie positive Kapitaleinkünfte haben - es wird also erst der Verlusttopf aufgebraucht und dann der Freistellungsauftrag. Daraus ergeben sich mehrere Möglichkeiten:

a) Die Gewinne aus dem Verkauf von Aktien übersteigen den Verlust aus dem Wirecardverkauf => Freistellungsauftrag greift für den übersteigenden Betrag

b) Sie haben weitere Kapitaleinkünfte (zB Dividenden). Da diese nicht mit dem Verlust aus dem Aktienverkauf verrechnet werden, greift auch hier der Freistellungsauftrag.


Das mal so spontan. Gibt sicher noch andere Punkte zu beachten; Geltendmachen in der Steuererklärung, was tun bei Depots bei mehreren Banken etc...



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RE: Verlusttopf

#3 von Zasterpe , 29.08.2020 04:24

@ Kolovkolosh: Herzlichen Dank für die schnelle Antwort und Bewertung meine Frage


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RE: Verlusttopf

#4 von Chris K. , 29.08.2020 09:50

Ich frage mich welchen Sinn der Verkauf und Wiedereinkauf haben soll.

Das Geld aus dem Verkauf musst du ja wieder für den Kauf nutzen, Gewinne hast du somit ja auch nicht realisiert.

Steuerlich macht es auch keinen Unterschied ob dein Verlust jetzt 15.000 Euro ist oder 5.000 Euro. Oder?


 
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RE: Verlusttopf

#5 von Zasterpe , 29.08.2020 11:07

Hallo Chris K,

neine Überlegung ist folgende. Mein Verlusttopf weist 15 K aus. Nun verkaufe ich als Beispiel Aktien mit einem Gewinn von 20 K. Diesen Gewinn müsste ich ja bei einem Verkauf sofort versteuern. Aufgrund meines Verlusttopf erfolgt eine direkte Verrechnung, ohne das ich auf den Gewinn Steuern zahle. Wenn ich jetzt im Anschluss diese Aktien wieder kaufe, so habe ich meinen Einstiegskurs zwar stark erhöht, jedoch von dem Verlusttopf etwas ausgereizt (sprich Steuern gespart).


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RE: Verlusttopf

#6 von Kolovkolosh , 29.08.2020 13:17

Tja, Steuern gespart, die nicht angefallen wären, wenn man nicht verkauft hätte.

Um mein ganzes Gelaber von oben zusammenzufassen: Verlustvortrag und erhöhter Einstiegskurs sind beides Vorteile auf Papier, die zu einem späteren Zeitpunkt Steuern sparen (wenn man mal mit Gewinn verkauft). Das erstere gegen das zweite zu tauschen kostet nur Geld (Gebühren, Spread) und Flexibilität (Verlustvortrag wirkt sich bei jedem Aktienverkauf aus).

Der Verlustvortrag verfällt ja nicht am Jahresende. In dem Urteilsfall - oben verlinkt - war das anders. Dort musste man die Aktien verkaufen, um in der nach damaliger Rechtslage bestehenden 12-Monatsfrist für Spekulationsgewinne - den Verlust zu realisieren.


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RE: Verlusttopf

#7 von Chris K. , 29.08.2020 14:39

Zitat von Zasterpe im Beitrag #5
Hallo Chris K,

neine Überlegung ist folgende. Mein Verlusttopf weist 15 K aus. Nun verkaufe ich als Beispiel Aktien mit einem Gewinn von 20 K. Diesen Gewinn müsste ich ja bei einem Verkauf sofort versteuern. Aufgrund meines Verlusttopf erfolgt eine direkte Verrechnung, ohne das ich auf den Gewinn Steuern zahle. Wenn ich jetzt im Anschluss diese Aktien wieder kaufe, so habe ich meinen Einstiegskurs zwar stark erhöht, jedoch von dem Verlusttopf etwas ausgereizt (sprich Steuern gespart).




Ja aber du bist es doch, der die Steuerzahlung mit dem Verkauf erst antriggert.

Wenn du nicht verkaufst zahlst du ja auch nix.

Der Verlusttopf bleibt der Verlusttopf.

Den würde ich nutzen, wenn ich mich tatsächlich von Werten trennen will, und nicht einfach nur so.


 
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RE: Verlusttopf

#8 von bpmeister , 30.08.2020 10:46

Ich sehe auch keinen Grund, wegen Verlusten auch Gewinnbringende Aktien zu verkaufen.

Corona-Crash: Börsenverluste von der Steuer absetzen
Bleibt beispielsweise Ende 2020 aus allen Kapitalanlagen ein Verlust übrig, kann dieser in künftige Jahre vorgetragen und mit dort entstehenden Gewinnen und Kapitalerträgen verrechnet werden. Wichtig ist, dass Anleger bis zum 15. Dezember die Ausstellung einer Verlustbescheinigung bei ihrem Kreditinstitut beantragen. Nach Jahresablauf kann diese dann mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.


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