US-Aktien vererben

#1 von berny , 23.01.2021 11:28

ein Thema, das mich umtreibt. Besprochen wurde es schon einmal kurz von Alex beim Finanzrocker, meine ich.

Wenn man nicht gerade innerhalb der Ehe vererbt, würde der US-Fiskus beim vererben der Aktien wohl ganz schön zulangen. Wo doch hier so viele in US-Aktien investiert sind, wie handhabt ihr das Thema?

Grüße


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RE: US-Aktien vererben

#2 von bpmeister , 23.01.2021 16:52

Geht es da nicht eher um den Fall, das man das Depot in den USA hat?


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RE: US-Aktien vererben

#3 von Kolovkolosh , 23.01.2021 19:23

Soweit ich weiss erhebt der US Fiskus Erbschaftssteuer, wenn Direktanlagen in den USA Teil des Nachlasses sind. Aktien und Anleihen von US Firmen zB. Freibetrag gibts, aber wie hoch der ist... keine Ahnung.

Interesant ist die Frage, wie der US Fiskus vom Erbfall erfährt. Die Wertpapiere werden ja üblicherweise in einem deutschen Depot liegen. Hier ist dann aber wohl auf die Banken Verlass, die werden dem US Fiskus indirekt über das Bundeszentralamt für Steuern eine entsprechende Mitteilung machen. => https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Selbstauskuenfte/FATCA/fatca_node.html

PS: Kurzüberblick => https://www.roedl.de/themen/entrepreneur/unternehmensnachfolge/dba-usa-erbschaftssteuer-schenkungssteuer-unternehmen



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RE: US-Aktien vererben

#4 von berny , 23.01.2021 20:00

Zitat von bpmeister im Beitrag #2
Geht es da nicht eher um den Fall, das man das Depot in den USA hat?

Glaube nicht, da das Thema den Alexander schon tangiert hat, und er hat ja - soweit ich weiß - kein US-Depot. Für sich konnte er das Thema aber dahingegen abhaken, dass es innerhalb der Ehe Steuervorteile gibt und er keine Kinder hat. Bei Gelegenheit suche ich die Finanzrockerfolge noch einmal heraus.


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RE: US-Aktien vererben

#5 von Kolovkolosh , 23.01.2021 21:31

In der Ehe sind doch nur die Freibeträge höher - ich kann mir nicht vorstellen, dass das in den USA anders ist. Ich hatte Erbrecht und Besteuerung zwar im Studium, aber das ist 20 Jahre her. Ab einer gewissen Depotgröße kann es immer noch teuer werden. Und letzlich schiebt das die Besteuerung auch nur auf, sofern der überlebende Ehegatte nicht einen deutlich jüngeren heiratet und dann wieder von vorn...

Erbschaftsteuer tut weh, es werden ja nicht nur die Erträge besteuert. Wenn da auf einmal 30 oder 40% vom Depot weg sind...

Soweit trifft die US Steuer aber nur den direkten Aktien- und Anleihenbesitz. ETF, die diese beinhalten, fallen nicht darunter. So verstehe ich das; müsste man nur klären, ob der Emittent dann nicht in den USA sitzen darf. iShares ist doch Irland, oder? Vanguard ETF.


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RE: US-Aktien vererben

#6 von berny , 24.01.2021 07:40

Habe ihn gefunden: Der zweite Auftritt beim Finanzrocker war es (leider darf ich noch keine Links posten):
Nachkäufe von Aktien, Dividenden-ETFs und Rente mit Dividende mit Alexander – Teil 2

aus der Zusammenfassung:

[...]
Einer deiner Leser hat geschrieben, dass man ab einem gewissen Aktienvermögen in amerikanischen Aktien eine sehr hohe Erbschaftssteuer von 40% zahlen muss. Du bist von diesem Sachverhalt auch etwas überrascht worden, oder?

Ja, ich wusste davon nichts. Es ist tatsächlich so, dass man unter amerikanische Erbschaftssteuer fällt, wenn man Aktien in Amerika besitzt. Das deutsche und das amerikanische Erbschaftssteuerrecht haben einen grundsätzlichen Unterschied: In Deutschland wird derjenige, der erbt, besteuert. In Amerika wird hingegen das Vermögen des Verstorbenen versteuert. Da gibt es einen Grundfreibetrag von 60.000$ und dann gibt es noch bis zu 5 Mio. Weltvermögen – habe ich in Deutschland 4 Mio. und in Amerika 1 Mio., wird das entsprechend aufgeteilt. Eine etwas kompliziertere Angelegenheit.
Was ich auch noch im Netz gefunden habe: Die Amerikaner kennen keine Gemeinschaftskonten. Meine Depots laufen auf meine Frau und mich, gehören also meiner Frau mit. Das klammern die Amerikaner grundsätzlich aus der Erbschaftssteuer aus. In dem Fall ist das Ganze also schon wieder vom Tisch.



Hast du dir über die Vererbbarkeit eines Depots schon mal Gedanken gemacht?

Über Erbe macht man sich schon Gedanken. Ich habe auch ein Testament, wo meine Frau und ich uns gegenseitig als Erben eingesetzt haben.
[...]


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RE: US-Aktien vererben

#7 von bpmeister , 24.01.2021 15:21


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RE: US-Aktien vererben

#8 von Kolovkolosh , 24.01.2021 21:18

Wer sich den Spaß mal antun möchte... Beim Studium empfahl mir ein Dozent zur Lektüre derartiger Schriften eine Flasche Rotwein.

Link zum Doppelbesteuerungsabkommen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Verein_Staaten/1982-09-29-USA-Abkommen-Erbschaftsteuer.html

Ist zwar schon älter, aber da es aktuell noch auf der Internetseite des Bundesfinanzminsiteriums zu finden ist, dürfte es noch gelten.


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RE: US-Aktien vererben

#9 von bpmeister , 25.01.2021 08:37

Zitat von Kolovkolosh im Beitrag #8
... Beim Studium empfahl mir ein Dozent zur Lektüre derartiger Schriften eine Flasche Rotwein.




nicht ausgeschlossen, das man dann die Ausführungen auch noch richtig interpretiert.
Vllt. kann ja @Alexander etwas dazu sagen.


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RE: US-Aktien vererben

#10 von Alexander , 31.01.2021 12:35

Ohje, viel kann ich dazu leider nicht sagen.
Steuerrecht ist nicht gerade meine Komfortzone. Ich hatte zu dem Thema schon mal zwei Anwaltskanzleien angeschrieben, aber keine Antwort erhalten
Nach meinem gefährlichen Halbwissen muss man unterscheiden zwischen dem Steuerecht der einzelnen US-Bundesstaaten und dem Steuerrecht auf Bundesebene.
So wie ich das verstanden habe, kommen für uns aber die hohen Freibeträge von mehreren Millionen Dollar zum Tragen.

Letztlich hilft hier nur googeln und die Texte bei den spezialisierten Anwaltskanzleien halbwegs richtig zu interpretieren.
Oder man nimmt etwas Geld in die Hand und lässt sich explizit beraten.

@berny
eigentlich sollte jeder Links posten dürfen, ich habe da als Admin keine Einschränkungen vorgesehen.


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RE: US-Aktien vererben

#11 von berny , 31.01.2021 19:26

Zitat von Alexander im Beitrag #10

@berny
eigentlich sollte jeder Links posten dürfen, ich habe da als Admin keine Einschränkungen vorgesehen.

Anscheinend doch, die Meldung ist: "Sie dürfen erst nach 5 Beiträgen Links zu externen Webseiten posten"


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RE: US-Aktien vererben

#12 von Alexander , 01.02.2021 16:28

Oh, da muss ich nochmal schauen. Man kann da 1.000 Sachen einstellen. Aber die 5 Posts hast du gleich beieinander


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